Wie von allen kleineren Rittersitzen fehlen uns auch von Pungelscheid jegliche Nachrichten über seine Entstehung und sein Alter. Es begegnet uns zum ersten Mal im Jahre 1359, als ein Ritter sich nach diesem Haus nannte.
Was zur Errichtung eines festen Rittersitzes gerade an dieser Stelle führte, wissen wir nicht. Ein wichtiger Weg, der von dort beherrscht werden konnte oder eine Grenze, die zu sichern war, sind nicht zu erkennen.
Aus seiner Lage im Grenzgebiet der Interessensphären der Grafen von Arnsberg und der Grafen von der Mark und aus seiner Eigenschaft als Kölnisches Lehen ist zu schließen, dass das feste Haus Pungelscheid ursprünglich ein Lehen des Grafen von Arnsberg war. Als 1368 der kinderlose graf Gottfried von Arnsberg seine Grafschaft and das Kölner Erzstift verkaufte, wird damit auch Pungelscheid in Kölner Eigentum übergegangen sein.
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Lehen - verliehener Besitz
Pungelscheid war ein Lehen des Erzstiftes Köln, der Erzbischöfe von Köln, die später auch Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurden. Der Begriff des Lehens muß zum Verständnis der Besitzrechte des Hauses Pungelscheid kurz erläutert werden:
Der Rechtsbegriff stammt aus dem Mittelalter, aus einer Zeit, in der noch fast reine Naturalwirtschaft herrschte. Die Fürsten verlangten von ihren Gefolgsleuten Dienst am Hofe als Ministeriale und Gefolgschaft im Krieg. Als Gegenleistung überließen sie ihnen die Nutzung von Bezitzungen aus ihrem Eigentum, in der Regel von Gütern, aus deren Erträgen die Gefolgsleute und ihre Familien leben konnten. Das Lehen war also an einen Dienst gebunden, demzufolge konnte es der Lehnsherr, wenn diese Voraussetzung entfiel, einziehen und an einen anderen Lehnsmann vergeben. Da als gegenleistung vom Lehnsmann Dienst bei Hfoe und im Kriege verlangt wurde, waren die Lehen "Mannslehen", nur ein Mann konnte sie empfangen. Im Laufe der der Jahrhunderte konnte die Lehen auch käuflich erworben werden, allerdings mußte der Lehnsherr diesen Verkauf zustimmen und Käufer neu belehnen. Es gab Lehen jeder Größenordnung, der Kaiser vergab ganze Herzogtümer zu Lehen, es gab aber auch kleine Lehnsempfänger, die wiederum selbst einzelne Bauernhöfe als sogenannte "Afterlehen" vergeben konnten.
Neben diesen Lehen, gabe es selbstverständlich auch feien Besitz, beim Adel als allodialen Besitz bezeichnet.
Sowohl die allodialen adeligen Besitzungen als auch die adeligen Lehnsgüter waren von einem Betrag zum "Schatz" befreit. Wenn jedoch ein Adeliger ein freies Bauerngut erwarb, so mußte er Steuern zahlen, da es kein ursprünglich adeliger Besitz war.
Die Besitzer des Hauses Pungelscheid
1359
- von Pungelscheid genannt Mundiken
- Henrich de de Pungelschede geheyten Mündiken
- Rötger van Pungelsede geheyten Mund
- Hermannus Munneken
1388
1388
- Theodoricus Krumphoete de Plettenbracht
ca. 1411
1428
- Johan van Nyedeggen gnt. Snydere
1452
- von Rump zu Valbert
- Johan Rump
- Rotger Rump
nach 1485
- von Neuhoff
- Hermann von Neuhoff verh. mit Catharina von Bonslede gt. Dramme
- Jaspar (Caspar) von Neuhof
1534
- von Rump zu Valbert
- Jaspar Rump
- Volmar Rump
1581
- von Neuhoff-Ley
- Wilhelm von Neuhoff-Ley
- Wilhelm Bertram von Neuhoff-Ley
1636
- von Neuhoff
- Wilhelm von Neuhoff
- Diedrich Stephan von Neuhoff
- Franz Bernd Johan von Neuhoff
- Friedrich Wilhelm von Neuhoff
um 1810
- von Khaynach
- Katharina Wilhelmina Elisabeth von Khaynach
- Friedrich Adolf von Khaynach
1825
- Nach Parzellierung in bürgerlichem Besitz